Strafrecht hat zwei Seiten: Eine Täterseite und eine Opferseite.

 

Auf der einen Seite der Beschuldigte oder Angeklagte, dem eine Straftat zur Last gelegt wird; auf der anderen die Person, die durch eine Straftat verletzt oder anderweitig geschädigt worden ist.

 

In den verschiedenen Stadien eines Strafverfahrens sieht das Gesetz für beide Seiten eine Reihe von Rechten vor, wobei der Opferschutz in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Für den Gesetzgeber ist es eine Gratwanderung, einerseits unter Wahrung der Unschuldsvermutung für jeden Beschuldigten ein faires und rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten und andererseits den Belangen der Geschädigten auch schon in einem Stadium Rechnung zu tragen, in dem die Täterschaft einer bestimmten Person noch gar nicht rechtskräftig feststeht.

 

Sicher ist: In ein Strafverfahren verwickelt zu sein, ist für die Beteiligten immer eine Belastung, egal auf welcher Seite sie stehen. Sie benötigen gleichermaßen ehrliche Aufklärung darüber, was im Verfahren auf sie zukommen kann, fachkundige Beratung darüber, welche Rechte und Möglichkeiten ihnen zustehen, und effektive Unterstützung bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte.

 

Strafverteidigung ist die eine Seite der Medaille, Opfervertretung die andere. Ich bin für beide Seiten da (selbstverständlich nicht in ein und demselben Verfahren!)

 

Nähere Informationen links unter Strafverteidigung bzw. Opfervertretung.

 

 

 

 

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Rechtsanwältin

Barbara Kaniuka
Bauerstraße 22
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